Allgemeine Geschäftsbedingungen der myLoc Managed Infrastructure AG
Rackhousing
§ 1 Gegenstand des Vertrages
myRack ist ein Produkt der myLoc Managed Infrastructure AG, vertreten durch die Vorstände Jörg Willheim und Christoph Herrnkind, geschäftsansässig Am Gatherhof 44, 40472 Düsseldorf nachfolgend "Provider" genannt.
Der Provider betreibt im Objekt „Am Gatherhof 44, 40472 Düsseldorf“ Räumlichkeiten, die ständig an das Internet angebunden sind. myLoc Managed Infrastructure AG stellt diese Räumlichkeiten anderen Unternehmen für die Installation von Web-Servern zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden. Der Kunde ist daran interessiert, das World Wide Web für die Präsentation seines Unternehmens zu nutzen.
§ 2 Leistungen des Providers
a) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes bzw. den bei Vertragabschluss fixierten Leistungen. Die im jeweiligen Leistungsangebot beispielhaft aufgeführten Sonder-leistungen erbringt der Provider nach individueller Vereinbarung. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt der Provider eigene Aufwendungen in Rechnung.
b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Der Provider behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.
c) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr kostenfrei abrufen. Der Provider sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 99,95 % im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
d) Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten erstellen lässt, ist er für den Inhalt seiner Seiten allein verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet publizierten Angebots beruhen, frei.
§ 3 Leistungen des Kunden
a) Der Kunde wird für die Daten, die in den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht in den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten des Providers gespeichert werden.
b) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im zum Zeitpunkt der Bestellung/Vertragsunterschrift ausgewiesenen Preise im Voraus.
c) Der Provider stellt seine Leistungen monatlich im Voraus in Rechnung, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung des im Internet publizierten Angebot / vertraglich keine anderen Zahlungs-vereinbarungen getroffen worden sind. Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per Email.
d) Mindestdeckung des Kunden. Um Kunden einen physischen Zugang zu den von myLoc Managed Infrastructure AG betriebenen Einrichtungen und den Geräten Dritter zu gewähren, wird von Versicherern der myLoc Managed Infrastructure AG verlangt, dass die myLoc Managed Infrastructure AG sicherstellt, dass jeder myLoc-Kunde seinerseits über eine ausreichende Versicherungsdeckung verfügt. Der Kunde verpflichtet sich daher, während der Geltungsdauer dieses Vertrages eine kombinierte allgemeine Haftpflichtversicherung über mindestens 1 Million Euro für jeden Fall eines Personen oder Sachschadens uneingeschränkt gültig und wirksam zu halten. Der Kunde bestätigt, dass er sicherstellen wird und auch allein dafür verantwortlich ist sicherzustellen, dass seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen (einschließlich Unternehmer und Subunternehmer) ebenfalls über eine ausreichende Versicherungsdeckung verfügen.
e) Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider bei Vertragsabschluß eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu benannte Konto keine ausreichende Deckung aufweist oder der Kunde aus anderen Gründen seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er Verzugszinsen in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Sollte keine gültige Einzugsermächtigung vorliegen hat der Kunde keinen Anspruch auf Leistung. Die Freischaltung der Datenleitungen und die Lieferung von Energie erfolgt erst nach Eingang der ersten Zahlung auf dem Konto des Providers.
§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung und wird auf eine Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien ohne Angaben von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerb-srechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider, eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
c) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug wird er einmalig an seine ausstehenden Beträge erinnert. Werden alle ausstehenden Beträge dann nicht innerhalb einer Frist von drei Werktagen ausgeglichen, steht es dem Provider frei, den Server des Kunden ohne Fristsetzung und ohne weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Entsperrung eines Servers berechnet der Provider eine Aufwandspauschale in Höhe von 69 Euro. Sollte der Zahlungsverzug länger als zwei Wochen andauern, kann der Provider den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
§ 5 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen
Der Provider erbringt seine Leistungen im übrigen nach Maßgabe des vertraglich vereinbarten Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags und liegen dem Kunden bei Vertragsschluss vor.
ALLGEMEINE LEISTUNGSBEDINGUNGEN
§ 1 Leistungen des Providers
a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
b) Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen per Email. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden
§ 2 Rechte Dritter
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung in seinen Räumlichkeiten auszunehmen und die Datenübertragung in Internet zu unterbrechen. Den Anbieter wird er von unverzüglich per Email informieren.
§ 3 Datenschutz
a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
b) Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
c) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 4 Haftungsbeschränkung
Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf 5000 Euro beschränkt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 5 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
b) Gerichtsstand ist Düsseldorf.
§ 7 Sonstiges
a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
b) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz
a) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung, rechtsverbindlicher Vertragsunterschrift und/oder der Freischaltung des Daten-/Telekommunikations-anschlusses/Stromanschlusses durch den Provider, die myLoc Managed Infrastructure AG, vertreten durch die Vorstände Jörg Willheim und Christoph Herrnkind, geschäftsansässig Am Gatherhof 44, 40472 Düsseldorf zustande und wird für die jeweils im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
Beanstandungen sind zu richten an die myLoc Managed Infrastructure AG.
b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die myLoc Managed Infrastructure AG widerrufen.
Der Widerruf ist ausgeschlossen
- bei Verträgen über Waren und Werke, die nach Kundenangaben zusammengestellt und konfiguriert wurden;
- bei Produkten, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind;
wenn die myLoc Managed Infrastructure AG nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt, z.B. Energie bezieht oder Übertragungskapazitäten in Anspruch nimmt.